Verjährung von Nebenkostenforderungen & Anspruch auf Mietkaution
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
es handelt sich um fogenden fall: ich hatte 3 jahre lang eine mansardenwohnung angemietet.nebenkosten wie heizung und wasser sollten per Quadratmeter, also der wohnungsgröße abgerechnet werden. es gab weder einen wasserzähler noch zähler an den heizkörpern.lediglich der strom konnte separat abgelesen werden. ich darf anfügen dass ich über die ersten 2 jahre keine nebenkostenabrechung erhalten habe, sodass ich davon ausgegangen bin, dass der monatliche abschlag die nebenkosten gedeckt hat. ich habe beim vermieter 500 euro kaution hinterlegt. dann habe ich die wohnung fristgerecht zum 28.02.2010 gekündigt. ... Nun meine frage: ich habe bis heute weder eine nebenkostenabrechnung noch die kaution erhalten. ab wann verjährt die nebenkostenabrechnung oder besser ab wann kann ich die kaution in voller höhe zurückverlangen, wenn ich zum 28.02.2010 ausgezogen bin. über eine fachliche auskunft wäre ich sehr dankbat mit freundlichen grüßen