Trotzdem meine Frage: Es gibt zahlreiche Rechtsprechung, u.a. vom OLG Hamm, dass bei einer Einwilligung zur Blutentnahme bei über 2 Promille in der Regel Zweifel bezüglich der Einwilligungsfähigkeit des Beschuldigten gegeben sind. ... Ich frage mich allerdings, wie so eine Belehrung nachgeholt werden soll, wenn das Tatereignis längst in der Vergangenheit liegt. ... Ich konnte bei meinen Recherchen im Internet einzelne Fälle finden, in denen der Richter bei gleich gelagerten Sachverhalten den Führerschein umgehend wieder ausgehändigt hat (Begründung: Richtervorbehalt, Beweisverwertungsverbot).