Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, ich wende mich Zwecks einiger Missstände bei meinem aktuellen Arbeitgeber an Sie, da ich hierfür gerne eine fachliche Einschätzung haben würde. ... Weitere Arbeitszeit nach Schichtende werden unter 30 Minuten ebenfalls nicht bezahlt. - Für Arbeitszeiten vor 6:00Uhr werden keine Zuschläge gewährt. - Im Falle einer Änderung des Dienstplanes wird das Erscheinen gefordert, die Aussage verhindert zu sein wird als Arbeitsverweigerung gewertet. - Privatgespräche sind quasi untersagt. - Im Falle eines Raubüberfalles sind gewisse, von der Versicherung nicht gedeckte Beträge von den Mitarbeitern zu tragen. - Stetige Drohung, dass Strafen und Ordnungsgelder im Falle einer Kontrolle durch die Mitarbeiter zu tragen sind. - Artikel die an Gäste verschenkt werden (dürfen), werden dem Personal in Rechnung gestellt. - Beschädigtes Arbeitsmaterial und ggf. anfallende Gewinneinbußen sollen künftig ebenfalls von den Arbeitnehmern getragen werden. - Willkürliche Abzüge kleiner Beträge auf der Lohnabrechnung, da in der Summe Geld fehlt und es nicht einem einzelnem Arbeitnehmer angelastet werden kann. - Auch wenn Arroganz kein Vergehen ist, jede Dienstanweisung endet mit der Drohung auf arbeitsrechtliche Konsequenzen. ... Da mein finanzielles Kapital im Gegensatz zu dem meines Arbeitgebers beschränkt ist, ist für mich vor allen Dingen relevant, wie gut die Chancen stehen rechtlich gegen meinen Arbeitgeber vorzugehen.