Nebentätigkeit - Pflicht die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen
vom 21.3.2013
80 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Uwe Lange / Halle
Wie viele Stunden ich tatsächlich arbeite und wann ich zur Arbeit komme ist mir völlig freigestellt. Meistens arbeite ich am Samstagvormittag. ... Meine Befürchtung ist, dass es endlose Diskussionen über die Zustimmung geben könnte oder dass Fehler bei der Haupttätigkeit auf den Nebenjob geschoben werden.