Nun ber bekommt B eine zweite Anwaltsrechnung die wie folgt aussieht: Gegenstandswert: 23.261,32 € Verfahrensgebühr $ 13, Nr. 3100 VV RVG (1,3) 891,80 € Terminsgebühr $ 13, Nr. 3104 VV RVG (1,2) 823,20 € Einigungsgebühr, gerichtlicher Vergleich $ 13 RVG, Nr. 1003, 1000 VV RVG (1,0) 686,00 € Geschäftsreise, Benutzung des eigenen KFZ Nr. 7003 VV RVG 1/1 60,00 € (200 km x 0,30 €) Geschäftsreise, Tages und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG (1/1) 20,00 € Zwischensumme der Gebührenpositionen 2.481,00 € Pauschale für Post und Telekommunikation 20,00 € Zwischensumme netto 2.501,00 € 19 % MwSt. 475,19 € Zwischensumme brutto 2.976,19 € Gebührenguthaben Aktenkonto -1.669,57 € zu zahlender Betrag 1.3606,62 € Das Gebührenguthaben besteht wohl aus zwei Teilen, einmal der geleisteten Anzahlung von 321,30 € und der Rest wäre die Prozesskostenhilfe (1348,27 €). 2.976,19 € gesamt 321,30 € Vorrauszahlung privat 1.348,27 € PKH 1.306,62 € noch zu zahlen privat Nun fragt man sich ob diese Rechnung so korrekt ist?