Ich möchte ein Haus ersteigern,das 1972 auf einem großen Grundstück errichtet worden ist. Der Vorbesitzer hat einen großen Teil des Grundstücks verkauft,darauf wurde ein Autohaus errichtet.Eine Garagenwand steht auf der jetzigen Grundstücksgrenze,2Kellerschächte bereits auf dem verkauften Grundstück.Das ganze wurde vor 10 Jahren an den jetzigen Autohausbesitzer verkauft,wobei davon auszugehen ist,das er das mit den Kellerschächten und den Grenzabständen so mit dem Vorbesitzer abgesprochen hat.Das Haus geht jetzt das dritte Mal in die Versteigerung und wäre günstig zu bekommen.Der Autohausbesitzer läßt aber Kaufinteressenten gegenüber verlauten,das er beim Eigentümerwechsel des Hauses die Grenzbebauung nicht mehr duldet ebensowenig,das alle Versorgungsleitungen unter seinem Grundstück verlaufen.Meine Frage:hat er eine rechtliche Handhabe,Rückbau nach 10 Jahren zu fordern,wo er vor 10 Jahren wissentlich alles so gekauft und aktzeptiert hat.Er ließ verlauten,das er großes Interesse an dem Grundstück hat,das Haus abreissen lassen will um sich zu vergrößern.Daher sicher die Taktik,bei der dritten Versteigerung Mitbewerber durch bange machen aus dem Rennen zu kicken!