Kaufvertrag Wohnungseigentum - Restkaufpreiszahlung - Aufrechnung mit Mängeln
vom 1.2.2015
85 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Text Kaufvertrag: " Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung des Verkäufers ist nur möglich, sofern der Käufer eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung gegen den Verkäufer besitzt und die übrigen Voraussetzungen der Aufrechnung gegeben sind".