Haftung der Gesellschafter einer GbR, wenn einer nicht seinen Aufgaben nachkommt?
vom 20.6.2013
70 €
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Sehr geehrte Anwältinnen und Anwälte, es handelt sich um eine GbR im Baunebengewerbe. Gesellschafter A ist für die Bauarbeiten und Kundenbetreuung zuständig, Gesellschafter B für "Büro" (sprich Buchführung, Controlling, Kalkulation, etc.). Die Anteile sind 50:50 A vernachlässigt jedoch diese Gesellschaft.