Feiertagsarbeit und Urlaubsanspruch nach Kündigung
vom 9.9.2025
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
ich bitte um rechtliche Einschätzung zu zwei arbeitsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit meinem aktuellen Arbeitsverhältnis. 1: Feiertagsarbeit – Keine Reduzierung der Sollarbeitszeit Ich bin seit über 12 Jahren bei meinem derzeitigen Arbeitgeber tätig (Seniorenresidenz) und arbeite vertraglich in einer 6-Tage-Woche. Tatsächlich arbeite ich jedoch seit Jahren nur Montag bis Freitag, basierend auf einer mündlichen Vereinbarung. Die vertragliche 6-Tage-Woche besteht weiterhin.