Familienrecht Anrechnung Trennungszeit?
vom 6.11.2024
für 48 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Heirat: 01.06.00 Trennung: 01.06.2018 Scheidungsantrag: 01.10.2024 Trennungsunterhalt & Kindesunterhalt (3 Kinder: 9/13/19) wurde seit dem 01.06.18 gemäß Vereinbarung mit Ehefrau gezahlt. Wird die lange Trennungszeit (6 Jahre) auf die Dauer des nachehelichen Ehegattenunterhaltes angerechnet? Welche Gerichtsurteile und Hinweise in der Literatur gibt es?