Sehr geehrte Damen und Herren, wir besitzen ein vermietetes Einfamilienhaus in Bayern.Die Haltung eines Hundes wurde im Mietvertrag nicht festgehalten-wir können uns auch nicht daran erinnern offiziell von einer Hundehaltung in Kenntnis gesetzt worden zu sein.Sie wurde jedoch von uns toleriert.Nun erhielten wir von unserem Nachbarn ein Schreiben mit der Bitte unseren Zaun zu erneuern,da der Hund eine Gefahr für seine Mieter darstelle.Vereinbarungen bezügl. einer Einfriedung wurden mit unserem Nachbarn nicht getroffen, da das Grundstück unbebaut war und die Grundstücksgrenze durch unsere Koniferen und einen Maschendrahtzaun unseres Vormieters gegeben war. Meine Frage: Wer ist verpflichtet einen "hundesicheren" Zaun errichten zu lassen-wir die Vermieter? unser Mieter?