,da mein Bekannter nicht sehr viel verdient. 2:Gibt es seitens der Mutter,bzw.der volljährigen Tochter keine Mitwirkungspflicht? Soweit wir es zufällig mitbekommen haben ist die Tochter(20)wohl in den insgesamt 14 Schuljahren öfter sitzengeblieben und jetzt abgegangen,den Abschluß und was sie noch vorhat wissen wir nicht,nur das sie jetzt als AU-Pair für 1 Jahr ins Ausland geht und mein Bekannter für die Zeit nicht zahlen muß.Desweiteren hätte es nach deren Volljährigkeit doch eine Neuberechnung geben müssen,wo die Mutter mit in der Verpflichtung steht.Die Mutter hat ca.50%mehr Netto als mein Bekannter,wenn sie den Beruf noch ausübt.Was ist, wenn die Tochter wieder kommt?... Müssen die Kinder nicht auch planvoll und zielstrebig ihre Schule,bzw.Ausbildung absolvieren, damit sie sich selbst unterhalten können?