Grundbesitzwert i.R.der Erbschaftssteuer
miete (bei einer angesetzten Restnutzungsdauer von 24 Jahren) und zu einer Steuer allein für die Immobilie von ca. 10 Jahreswarmmieten! ... Angeblich will die Behörde/der Staat nicht, dass geerbte Immobilien nur wegen der Erbschaftsteuer verkauft werden müssen. Da aber dei Liquidität trotz Erbschaft nicht sofort ausreicht, könnte man für die auf die Immobilie anfallende Steuer wenigstens mit Rechtsanspruch eine zinsfreie Stundung von wenigstens 12 Monaten verlangen?