Sehr geehrte Mandantin,
Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt.
Die Zweitwohnungssteuer fällt nur an, wenn eine solche von der Kommune, in der die Immobilie liegt, überhaupt erhoben wird und wenn es sich tatsächlich auch um eine Wohnung handelt. Die meisten Kommunen verstehen unter einer Wohnung eine abgeschlossene Wohneinheit mit Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC, so dass In Ihrem Fall schon das Vorliegen einer "Wohnung" eher unwahrscheinlich erscheint, weil Sie weder über eine Küche, noch über ein Bad verfügen. Zudem existieren zahlreiche Ausnahmefälle für die Erhebung der Steuer, zum Beispiel bei Wohnungen in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen oder wenn sich der Mieter noch in der Ausbildung befindet.
Zur abschließenden Beantwortung Ihrer Frage müssten Sie mir aber mitteilen, in welcher Gemeinde/Stadt sich das von Ihnen gemietete Zimmer befindet. In Isernhagen/Niedersachsen wird in jedem Falle keine Zweitwohnungssteuer erhoben. Sollten sich die Räumlichkeiten in einer anderen Kommune befinden, so können Sie gern die kostenlose Nachfragefunktion benutzen, um mir den Standort mitzuteilen. Ich werde mich dann zeitnah mit einer abschließenden Antwort bei Ihnen melden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei sonstigen Unklarheiten können Sie ebenfalls gern die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Liebich
Rechtsanwalt