Daruafhin sagte er, dass die Rechnung aber bei seiner Ex-Freundin liegt, zu der er nicht mehr das beste Verhältnis hat, und er nicht sicher ist, ob sie die Rechnung rausrückt. ... ; Die Exfreundin habe die Rechnung noch nicht gefunden; Er kann keinen Nachdruck beim Möbelhaus erfragen, weil er nicht weiß, wo die Exfreundin die Küche beauftragt hat; Er hat keine Lust mehr sich zu bemühen und wir müssten jetzt damit leben, dass wir die Küche ohne Rechnung bekommen) Nun würden wir gerne vom Kaufvertrag zurücktreten, weil: 1. wir für die Gewährleistung bei Gerätedefekt die Rechnung brauchen 2. wir nun Zweifel daran haben, dass die Küche wirklich sein Eigentum ist. ... Zusätzlich: Was müssten wir neben der Rechnung noch verlangen, falls diese nicht auf ihn, sondern auf einen dritten (seine Exfreundin) ausgestellt ist?