Bedingt auch dadurch, daß meine Darlehnsgeberin ausdrücklich schreibt, dass sie "Forderungen aus diesem Darlehnsvertrag ohne Zustimmung des Darlehnsnehmers abtreten [...] oder [...] übertragen darf. ... Ergänzend gelten die nachstehenden ALLGEMEINEN DARLEHENSBEDINGUNGEN, von denen die/der Unterzeichner zustimmend Kenntnis genommen haben/hat. [...] 11 Hinweis zur Abtretbarkeit von Forderungen und zur Übertragbarkeit des Vertragsverhältnisses auf Dritte 11.1 Die Darlehensgeberin darf Forderungen aus diesem Darlehensvertrag ohne Zustimmung des Darlehensnehmers abtreten oder das Vertragsverhältnis auf einen Dritten übertragen. ... Zur Sicherung aller Forderungen aus dem Darlehen einschließlich etwaiger Ansprüche auf Zahlung einer Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigung, Bereitstellungszinsen, Gebühren und Kosten sowie, im Falle der Identität von Darlehensnehmer gleich Eigentümer/Erbbauberechtigter, aller bestehenden, künftigen, bedingten oder befristeten Forderungen der Darlehensgeberin gegen den Darlehensnehmer wird de~ Darlehensgeberin eine erstrangige, fällige und vollstreckbare Briefgrundschuld bzw.