Es wurde mir vom Anwalt damals ausgerechnet, 213 € für meinen Sohn, 292 € für meine Ex-Frau. eine Ex-Frau bezieht Wohngeld. ... 2.Ein RA sagte mir mal, dass ich alle Jahreseinnahmen + Steuererstattung durch 12 teilen muss abzüglich meiner Werbungskosten, abzüglich meines Selbstbehaltes von 840 € ergibt > Unterhaltszahlung an Ex-Frau und Sohn. ... Jahresnetto- 16800,00 € + voraussichtliche Steuererstattung 1943,00 € --------------- 18743,00 € - tatsächliche Werbungskosten von 5412,00 € (220 Tage x 41 Km x 2 x 0,30 €) --------------- 13331,00 € - Selbstbehalt monatlich 840 € x 1210080,00 € --------------- 3251,00 € - Kindesunterhalt 192 x 12 Monate 2304,00 € --------------- 947,00 € und das durch 12 Monate ergibt den Unterhalt für die Ex-Frau 79,00 € Das heißt, ich bräuchte statt 505 €, nur noch 271 € (192 € für Sohn und 79 € für Ex-Frau) zu zahlen.