Wer übernimmt Kosten bei nicht staatgefundener Teilungsversteigerung in Erbengemein.
vom 4.7.2006
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Nun meine Frage: Wer muss die bisheringen Kosten, die ich an das Amtsgericht bezahlt habe, tragen (habe ich ein Recht, Kosten Anteiling von den anderen Mitgliedern einzufordern?)? Wenn ja, kann ich die andernen beiden auch erst nachdem beim Notar die Urkunde unterschrieben ist (und die Angelegenheit erledigt) darauf verweisen, mir die Kosten zu überweisen?