Arbeitsvertrag auf Probezeit befristet
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
ich habe zum ersten Juli 2011 einen Arbeitsvertrag mit der Formulierung ".. ist auf die Probezeit befistet, danach Umwandlung in einen unbefristeten AV" unterschrieben. Im Vorstellungsgespräch wurde von einem unbefristeten Arbeitsvertrag gesprochen, ich hätte sonst in dieser Firma nicht angefangen zu arbeiten.