Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Sie haben bereits richtig erkannt, dass eine ordentliche Kündigung bei einem befristeten Arbeitsverhältnis vor Fristende ausgeschlossen ist. Anders ist dies bei einer entsprechenden arbeitsvertraglichen oder tarifvertraglichen Vereinbarung, § 15 III TzBfG
. Nach der von Ihnen zitierten Vertragsklausel wurde die Anwendung des entsprechenden (Firmen-)Tarifvertrags vereinbart, in dem dieser einzelvertraglich in den Vertrag einbezogen worden ist. Dies ist grundsätzlich möglich, auch wenn keine Tarifbindung der Arbeitsvertragsparteien vorliegt. Ich verstehe Sie so, dass es einen Firmentarifvertrag gibt, auf den die zitierte Klausel verweist. Vorbehaltlich der Wirksamkeit der Bezugnahme und der Regelungen des Tarifvertrags, wäre eine ordentliche Kündigung somit unter Einhaltung der entsprechenden Kündigungsfristen möglich.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort zunächst weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Marion Deinzer
(Rechtsanwältin)
---------------------------------------------------------------------------------------------------
Bitte beachten Sie, dass diese Plattform lediglich zur ersten rechtlichen Orientierung dient und eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann. Es ist nur eine überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems aufgrund Ihrer Angaben zum Sachverhalt möglich. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Angaben zum Sachverhalt kann sich eine ganz andere rechtliche Bewertung ergeben.
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 25.05.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Diese Antwort ist vom 25.05.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen