Unterlassungserklärung zu Unrecht abgegeben - was nun ?
vom 12.10.2005
25 €
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Sehr geehrte Damen und Herren, vor einiger Zeit wurde ich von einem Konkurenten abgemahnt, da ich auf Google Adwords seinen Markennamen als Keyword benutzt habe. Da die Rechtslage unklar war und ich mich als Einzelunternehmer kurz nach Aufnahme dieser Tätigkeit dem finanzstärkeren Mitbewerber unterlegen sah, gab ich die strafbewährte Unterlassungserklärung wie verlangt ab. Das ist etwa 1 Jahr und 3 Monate her.