Erschliessungsbeitrag für den Strassenbau - wer zahlt - verjährt?
vom 10.6.2015
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Wenn die Stadtverwaltung damals keinen Bebauungsplan erstellt hat um die Bedingungen für eine Abrechnung zu schaffen, ist das Ganze doch nach 4 Jahren verjährt!? Oder kann die Verwaltung Bebauungspläne erstellen, wann es denen gerade einfällt und dann wird man willkürlich zur Kasse geben - auch erst 55 Jahre später? Meine konkrete Frage: Sind die zukünftig geplanten Forderungen der Stadt, nach dem Erschliessgunsbeiträge abzurechnen wollen, nicht schon längst verjährt?