Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage betrifft die Unterlagen, die von der Ausländerbehörde im Rahmen einer Anspruchseinbürgerung gefordert werden dürfen. ... Die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung werden alle erfüllt (deutsche Sprache problemlos, absolviertes Studium in München, Bekenntnis zum Grundgesetz, fehlerfreier Einbürgerungstest, etc.) ... Unter anderem möchte sie: - Einkommensnachweise meiner Frau, - Elterngeldnachweis meiner Frau, - Kindergeldnachweis, - Rentenversicherungsnachweise meiner Frau, - Einkommensnachweise von mir aus den letzten zwei Jahren sowie eine vorläufige EÜR für 2012, - Rentenversicherungsnachweise von mir - von meiner Frau einen handgeschriebenen Lebenslauf, der grundsätzlich vor Ort (also unter den Augen der Ausländerbehörde) zu schreiben ist Ich könnte meine Einkommensnachweise/Rentennachweise zwar problemlos anhand meiner Steuerbescheide erbringen, frage mich jedoch, wieso diese für eine Anspruchseinbürgerung notwendig sein sollen?