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Minijob im Privathaushalt. Bewerberin aus nicht EU Land

| 10. Februar 2025 10:52 |
Preis: 50,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,
ich habe folgende Frage:

Es geht um einen Minijob im Privathaushalt.
Es handelt sich um eine Frau, die aus dem nicht europäischen Ausland kommt (Südkorea) und die vergangenen Jahre in Österreich gelebt hat. In Österreich hat sie bereits gearbeitet und ist nun zum Studium nach Deutschland gekommen. Es besteht keine weitere Beschäftigung.
Eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis liegt in der EU vor. Sie hat eine studentische europäische Krankenversicherung und damit keine deutsche gesetzliche Krankenkasse.
Über eine deutsche Rentenversicherungsnummer verfügt sie noch nicht. Ist diese für die Anmeldung notwendig? Die Steuer ID liegt vor.

Ich würde mich über eine Rückmeldung mit den entsprechenden rechtlichen Regularien freuen. Vielen Dank.


10. Februar 2025 | 11:15

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Für die Anmeldung eines Minijobs im Privathaushalt in Deutschland sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten, insbesondere wenn es sich um eine Person aus einem nicht-europäischen Ausland handelt, die in Deutschland studiert.

1. Aufenthalts- und damit verbundene Arbeitserlaubnis: Da die Frau eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in der EU hat, sollte sie grundsätzlich berechtigt sein, in Deutschland zu arbeiten. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass diese Erlaubnis auch die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland umfasst.
Ggf. ist dieses übertragbar, fragen Sie bei der örtlichen Ausländerbehörde des geplanten Wohnortes nach.

2. Krankenversicherung: Die Frau hat eine studentische europäische Krankenversicherung. In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht, und es ist wichtig, dass die Krankenversicherung auch in Deutschland anerkannt wird. Da sie als Studentin versichert ist, sollte dies in der Regel ausreichend sein, solange die Versicherung die notwendigen Leistungen abdeckt.

Wenn nicht, wäre die gesetzliche Krankenversicherung zu konsultieren.

3. Rentenversicherungsnummer: Für die Anmeldung eines Minijobs ist eine Rentenversicherungsnummer erforderlich. Diese Nummer ist notwendig, um die Person bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Wenn die Frau noch keine deutsche Rentenversicherungsnummer hat, muss sie diese beantragen. Dies kann in der Regel über die Deutsche Rentenversicherung erfolgen.

4. Steuer-ID: Die Steuer-ID liegt bereits vor, was für die Anmeldung ebenfalls notwendig ist.

5. Anmeldung bei der Minijob-Zentrale: Der Minijob muss bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Dies erfolgt über das Haushaltsscheckverfahren, das speziell für Minijobs in Privathaushalten vorgesehen ist. Dabei werden pauschale Abgaben für Sozialversicherung und Steuern entrichtet.

Zusammenfassend ist für die Anmeldung des Minijobs die Rentenversicherungsnummer erforderlich, die beantragt werden muss, falls sie noch nicht vorhanden ist. Die Steuer-ID ist bereits vorhanden, was positiv ist. Es sollte sichergestellt werden, dass die studentische Krankenversicherung in Deutschland anerkannt wird, alternativ gesetzlich. Die Anmeldung erfolgt dann über die Minijob-Zentrale.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Bewertung des Fragestellers 12. Februar 2025 | 09:38

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