Ausnahmen Sprachkenntnisse bei Aufenthaltserlaubnis für Ehefrau dt Staatsangehörigen
vom 11.4.2019
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Evgen Stadnik / Jena
Sehr geehrte Damen und Herren, Staatsbürgerschaft ich: Deutsch Staatsbürgerschaft Ehefrau: Kanada Einreise Schengenraum (beide): 03.03.19 Einreise Deutschland (beide): 07.03.19 Offiziell gemeldet in Berlin (beide): 25.03.19 Aufgrund unserer Situation (siehe https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?... Dass er aufgrund seiner deutschen Staatsangehörigkeit visumfrei einreisen und sich hier aufhalten darf, ergibt sich nicht aus § 41 AufenthV. ... Dies trifft auf die in § 41 Abs. 1 und 2 AufenthV aufgeführten Staatsangehörigkeiten zu.