befristeter Mietvertrag - Kündigungsmöglichkeit - nach Zwangsverwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte, hier kurz der Fall: Der Mietvertrag wurde während einer Zwangsverwaltung geschlossen (Dezember 2009). ... Ein neuer Vertrag wurde nicht geschlossen. Auf Grund persönlicher Veränderungen (Nachwuchs) ist eine größere Wohnung notwendig.