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669 Ergebnisse für kündigung renovierung

Haftung der Kinder für Mietforderungen?
vom 10.3.2013 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir haben eine Wohnung an ein älteres Ehepaar vermietet. Der Mann ist jetzt verstorben und die Frau in einem Pflegeheim untergebracht worden. Das Mietverhältniss ist eigentlich zum 15.03.2013 beendet worden, "eigentlich" daher dass dieses nur eine "grobe" mündliche Absprache war.
Ex mit Bürgergeldbezug zieht aus und zahlt Miete der ehemaligen Ehewohnung nicht
vom 5.12.2023 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Das JC hatte nach der Kündigung der bisherigen Wohnung gefragt, um die seitens meiner ExFrau beantragte Übernahme der Doppelmiete zu klären. ... Jener Vermieter hatte Sofortbezug (ab Nov.) und Renovierung durch den Mieter verlangt. ... Ich habe die BK Nachforderung und die Miete für November bezahlt, da ich keine Abmahnung oder gar Kündigung seitens des Vermieters riskieren möchte.
Ich soll eine Erbverzichtserklärung unterschreiben
vom 29.4.2007 35 € Historischer Preis
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Da meine Eltern eine Anzahlung brauchten, nahmen sie auf Ihr eigentum eine Hypothek von 10.000 Euro auf. 5.000 Euro bekamen wir (für Renovierung) 5.000 Euro meine eltern (Anzahlung) Die Raten für diese 10.000 Euro beazhlen wir mit monatlich 120 Euro ab bei der Bank ab. ... Mein Vater wurde daraufhin ausfallend, meinte entweder ich unterschreibe, oder wir sollen das Haus räumen. 2 Tage später bekamen wir per Einschreiben die Kündigung des "mündlichen Mitverhältnisses" zum 31.07.2007! Wir hatten nie ein Mietverhältnis, da wir ja kaufen wollten und alles schon in Renovierungen gesteckt haben.
Unverständlicher Satz in Mietvertrag - Hilfe!
vom 1.7.2006 50 € Historischer Preis
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Der Sohn zieht jetzt zum 1.7. aus (nach fristgerechter Kündigung), ein Nachmieter ist angeblich zur Stelle - unser Sohn schafft aber erst am Montag, den 3.7.06 den endgültigen Auszug; der Vermieter weiß darüber Bescheid, erzählt uns jetzt aber etwas von Schadensersatzforderungen, die auf uns zukommen, da der Nachmieter heute noch nicht in die Räume kann. ... Zitat "3.Bei Beendigung des Pachtverhältnisses ist das Pachtobjekt in renoviertem/unrenoviertem Zustand hinsichtlich des Inventars und des Holzwerkes unter Berücksichtigung des natürlichen Verschleißes zurückzugeben. 4.Sollte das Pachtobjekt das Pachtobjekt unrenoviert nach § 7 Ziff.3 zurückgegeben werden dürfen, so darf die letzte Renovierung maximal 3 Jahre bzw. 1,5 Jahre für die Küche bzw. 5 Jahre für die Wohnung vorbei sein."
Schönheitsreparaturen - ist diese Klausel unwirksam?
vom 2.2.2009 40 € Historischer Preis
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Nun möchte der Vermieter (Eine Immobilienfirma) von uns die Schönheitsreparaturen erledigt wissen.Dazu hat er uns nach Erhalt der Kündigung einen Standard-Kostenvoranschlag eines Ortsansässigen Malerbetriebs vorgelegt in dem ein "einfacher Überholungsanstrich" an Decke und Wänden angeboten wird. ... Die Farbgestaltung der Tapeten bzw. der Wand- und Deckenanstriche sind mit dem vermieter abzustimmen. 4 Für nicht fällige Schönheitsreparaturen gillt folgende Regelung: Angelaufene Renovierungsintervalle - vergleiche Ziffer 2 - sind vom Mieter zeitanteilig zu entschädigen, und zwar nach Wahl des Mieters in Geld auf Basis eines Kostenvoranschlages oder durch fachgerechte Renovierung durch den Mieter.
Vertraglich festgelegte Renovierungspflicht; Ignorierung durch Vermieter
vom 1.7.2025 für 55 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Der ursprüngliche Mietvertrag wurde handschriftlich ergänzt mit der Aussage, dass bei Kündigung bzw. vor Neuvermietung fachgerecht renoviert werden muss. ... Ich möchte nun wissen, ob ich auch nach einem Zeitraum von vier Jahren Möglichkeit/Recht habe, diese notwendige Renovierung gegenüber dem Vermieter einzufordern und wünsche mir eine "juristische" Formulierung als Antwort, die ich gegebenenfalls dem Vermieter übermitteln kann.
Farbklausel weiss,muss ich renovieren?
vom 4.2.2015 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Im Mietvertrag sind zwar weiche Fristen( turnusmässig,im Allgemeinen)was Renovierung betrifft,aber in einen Anhang des Mietvertrags steht,dass ich die Wohnung im gleichen Zustand ,ungeachtet der Mietdauer,zurückgeben muss,wie übernommen.Dass die Decken und Wände bei Auszug weiss gestrichen sein müssen. Nach der Kündigung meinerseits kam nun heute ein Schreiben der Hausverwaltung,In diesem steht nun erneut,dass die Decken und Wände bei Auszug weiss gestrichen werden müssen.Soweit ich weiss,ist diese Vorgabe( Farbklausel ) nicht gültig.Muss ich nun überhaupt renovieren?
Untermieterin loswerden
vom 26.8.2007 20 € Historischer Preis
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Seit Anfang diesen Jahres geriet ihr Leben jedoch absolut aus den Fugen und ich bekam keinen einzigen Cent mehr, so dass ich ihr fristgerecht um 31.07.2007 die Kündigung ausgesprochen habe. ... Heute – am 26.08.2007 – ist die Wohnung trotz mehrfacher Versprechen noch immer nicht von ihren Sachen geräumt, so dass mir für die eigene Räumung und Renovierung nicht mehr viel Zeit bleibt.