Nebenkostenforderung 2003/2004 unberechtigt?
vom 25.9.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Hallo, zu meinem Erstaunen habe ich vor ca. 2 Monaten von meinem ehemaligen Vermieter bzw. dessen Hausverwaltung eine Mahnung über die Nebenkostenabrechung für 2003 und 2004 erhalten. ... Die Nebenkostenabrechnung für 2004 hätte mir der Vermieter nach meinem Auszug ja schicken müssen, da ihm mein neuer Wohnsitz aber nicht bekannt ist, ist dort als Postadresse mein Büro hinterlegt, und hier ist definitiv vor der Mahnung, auf die ich umgehend reagiert habe, keine Post angekommen.