Sehr geehrte Fragestellerin,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich auf der Grundlage Ihrer Schilderungen wie folgt beantworten kann.
Die Frage, ob die Froderung derzeit verjähr ist, kann nicht abschließend beantwortet werden. Dies möchte ich vorausschicken.
Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre zum Jahresende ab Kenntnis des zugrundeliegenden Anspruches. Dies bedeutet, dass Ansprüche, die im Jahr 2006 oder früher entstanden sind, grundsätzlich heute nicht mehr geltend gemacht werden können. Dies würde zum einen die Raten betreffen, würde aber grundsätzlich auch dann gelten, wenn der KReditvertrag wegen der nicht gezahlten Raten gekündigt wurde.
Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass die Verjährung durch verschiedene Vorgänge gehemmt wird, so dass diese länger läuft.
Dies können z.B. Verhandlungen über den ANspruch, insbesondere aber auch dei Aufnahme von Ratenzahlungen sein.
Besonders wichtig ist weiterhin, dass eine Verjährung von Ansprüchen, die bereits tituliert sind (das heißt es liegt eine rechtskräfitge Entscheidung eines Gerichts vor, z.B. ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid), erst nach 30 Jahren eintreten kann.
Sie müssten daher überprüfen, wann SIe zuletzt Raten gezahlt haben, wann die Bank den Kredit kündigte und damit fällig stellte und ob es bereits zu gerichtlichen Schritten kam.
Gerne stehe ich Ihnen für eine weitere Interessenvertretung zur Verfügung. Sie können sich gerne unverbindlich über Mueller@seither.info mit mir in Verbindung setzen oder einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren. Die entstehenden Kosten könnten möglicherweise - je nach Ihrem aktuellen Verdienst - auf der Grundlage einer Beratungshilfeberechtigungsscheines abgerechnet werden, so dass die Beratungskosten von der Staatskasse übernommen würden.
MIt freundlichen Grüßen
Maximilian A. Müller
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Maximilian A. Müller
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Rechtsanwalt Maximilian A. Müller
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Der Kredit wurde nie gekündigt.
Kreditgeber war keine direkte Bank sondern die Fidium Finanz AG aus der Schweiz) Die Ratenzahlungenvon mir waren etwa in den Jahren 1999-2001.
Nach dem einstellen der Ratenzahlungen wurden keinerlei Verhandlung über Ansprüche geführt. Auch bekam ich nie Mahnungen oder Androhung von Kündigung bzw. einen Mahn- oder Vollstreckkunsbescheid.
Ich würde nun Einspruch einlegen bzw. von meinem Anspruch auf Verjährung gebrauch machen. Wäre das unter den genannten Umständen( das in den letzten 7 Jahren weder Mahnungen noch Raten meinerseits gezahlt wurden, noch ein vollstreckbarer Titel vorliegt) möglich mit Aussicht auf Erfolg ? Hab ich Ihre erste Antwort somit richtig interpretiert?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort.
Nach Ihren Schilderungen scheint hier durchaus eine Verjährung in Betracht zu kommen.
Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass eine abschließende Prüfung auch die Einsicht in den Darlehensvertrag erfordern würde, da u.a. noch zu prüfen wäre, welches Recht Anwendung findet, da nach Ihren Angaben der Darlehensgeber aus der Schweiz stammt.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und stehe Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian A. Müller
Rechtsanwalt