Berücksichtigung von steuerfreien Einnahmen bei der Unterhaltsverpflichtung
beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Reeder / Berlin
Gehaltsvorschuss: Mit dem Gehaltsvorschuss habe ich einen Teil des Umzuges finanziert, habe die Mietkaution für meine Wohnung hinterlegt und habe die Miete für zwei Jahre im vorauss bezahlt. ... Seit der Volljährigkeit des Jungen (vor 4 Monaten) bezahle ich 599 Euro, auf Wunsch meines Sohnes, wird auch sein Unterhalt an die Mutter überwiesen.