Autoverkauf zw Händler; DE nach AT; Auto danach als in IT gestohlen herausgestellt
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
wenn der Wagen ZUVOR einwandfrei und rechtlich unbedenklich vom deutschen Händler erworben wurde, kann ja auch dieser vom Vorbesitzer von dem er in Deutschland (letzter Briefeintrag war in Deutschland) den Wagen gekauft hat, eine Rückabwicklung begehren? ... für diesen Fall nun kurzzeitig zu erzielen (deutsches Recht in diesem Fall? Rückabwicklung rechtlich möglich und Klage (damit verbundene Kosten) des deutschen Verkäufers auf Rückabwicklung mit sicherer Erfolgsaussicht?