Steuer ausländisches Kfz
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Hallo, meine Freundin ist Luxemburgerin, wir leben zusammen in Deutschland, sie ist an einer deutschen Universität eingeschrieben und fährt ein KFZ mit luxemburger Kennzeichen. Nach EU Recht braucht sie dieses als eingeschriebene Studentin nicht umzumelden und kann es uneingeschränkt in Deutschland fahren.