Sehr geehrte/r Rechtsratsuchende/r,
gerne nehme ich nachfolgend zu Ihrer Rechtsfrage bzgl. einer möglichen steuerlichen Belastung in Deutschland sowie Belgien Stellung:
Hierzu teile ich Ihnen gerne mit, dass gem. Doppelbesteuerungsabkommen die Besteuerung bei Immobilien grds. dem Staat der Belegenheit der Immobilie, hier also Deutschland zusteht. Da der Verkauf bereits kurze Zeit nach dem Kauf geplant ist, wird daher in Deutschland sog. Spekulationssteuer entstehen.
Darüber hinaus entsteht zwar in Belgien keine eigene Steuerpflicht. Der Gewinn aus dem Verkauf wird allerdings bei der Berechnung Ihres individuellen Steuersatzes mit berücksichtigt, sog. Progressionsvorbehalt, indem auf Ihre übrigen Einkünfte in Belgien ein höherer Steuersatz angewendet wird, der den Verkaufsgewinn berücksichtigt.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Anmerkungen weitergeholfen zu haben, bedanke mich für die Beauftragung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey.
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht
Antwort
vonNotarin und Rechtsanwältin Andrea Fey
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31787 Hameln
Tel: 01772422226
E-Mail:
Vielen Dank fuer die Antwort. Eine kurze Nachfrage:
Wie hoch wird die Spekulationssteuer in Deutschland in meinem Fall sein?
Vielen Dank
Sehr geehrte/r Rechtsratsuchende/r,
die Höhe der Spekulationssteuer ist in Deutschland nicht in einem feststehenden Prozentsatz geregelt, sondern hängt von Ihren Einkünften in Deutschland ab. Diese werden ja offenbar nur in dem Gewinn aus dem Verkauf bestehen.
Sie können daher diesen Gewinn auf die hinter dem nachfolgenden Link befindliche Tabelle anwenden und so Ihre Steuerlast ablesen.
https://www.grundtabelle.de/Grundtabelle-2022.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Steuerrecht