Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sie leben in Deutschland und werden dort auch Ihre Leistung erbringen. Somit sind Sie steuerlich in Deutschland zu veranlagen und müssen dort auch Sozialversicherung zahlen.
Am besten macht dies der Arbeitgeber durch Registrierung in Deutschland für Sie. Denkbar wäre auch, dass man Ihnen das gesamte Brutto auszahlt und Sie die Beträge abführen.
Eine Wohnsitzverlegung nach Polen ist nicht notwendig.
Steuererklärung ist in Deutschland abzugeben, dort ist das Gehalt ganz normal aufzuführen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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Bzgl. des vorletzten Punkts meiner Anfrage, da ich Ihre Antwort dahingehend nicht ganz verstehe: Würde eine Wohnsitzanmeldung in Polen (also Umzug dorthin) die Besteuerung in dem Fall ändern oder nicht, insbesondere vor dem Hintergrund des Doppelbesteuerungsabkommens?
Vielen Dank und Grüße.
Gerne beantworte ich auch Ihre Nachfrage.
Wenn Sie in Polen leben, aber in Deutschland arbeiten, für eine polnische Firma, dann wäre in Deutschland dann steuern zu bezahlen, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland arbeiten.
Wenn dem so ist, dann müssen Sie in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben. Besteuerungsrecht liegt wegen Wohnsitz dann aber bei Polen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt