Haftung: Vermieter repariert eigenhändig in vermieteten Wohnungen
vom 12.1.2023
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Wird die Schadensursache dem Vermieter (=Eigentümer) als grob fahrlässig ausgelegt und die Gebäudeversicherung übernimmt den Schaden nicht? Übernimmt eine Vermieterhaftpflicht-Versicherung den Schaden bei vorangegangener Eigenreparatur? Macht es einen Unterscheid, ob man die Wohnung mit dem technischen Fehler erworben hat oder ob man ein Bauteil vor dem Schaden selbst montiert hat?