ZPO: Prozeßstandschaft? Erstreiten eines Anspruchs, in den ich vollstrecken will.
vom 28.12.2015
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Frage: Kann ich jetzt zum Einen den ehemaligen Mieter verklagen, gleichzeitig aber für ihn in Prozeßstandschaft den Anspruch gegen die Betreuerin einklagen, um in diesen dann zu vollstrecken?