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Keine Reaktion auf "Einsichtnahme in Patientenakte nach § 630g BGB" von Kliniken
vom 24.4.2023 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Hey, ich habe an mehrere psychiatrische/psychosomatische Kliniken ein Einwurfseinschreiben geschickt in dem ich nach § 630g BGB meine Patientenakte angefordert habe. ... Der wesentliche Haupttext der Einschreiben: "Einsichtnahme in Patientenakte nach § 630g BGB Sehr geehrte Beschäftigte des KLINIKNAME, bitte übersenden Sie mir (NAME, *GEBURSTDATUM) an meine oben stehende Adresse innerhalb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens: 1. eine vollständige Kopie meiner gesamten Behandlungsunterlagen inklusive (sofern vorliegend) aller Röntgen-, Ultraschall- und sonstiger Untersuchungsaufnahmen oder Untersuchungsmaterialien, Laborbefunde, Berichte, Arztschreiben. 2. eine vollständige Liste der Namen aller an den Behandlungen beteiligten ärztlichen und nichtärztlichen Mitarbeiter:innen mit der Angabe, wer zu welchem Zeitpunkt welche Behandlungen oder sonstige Leistungen vorgenommen hat. 3.
Unbefugte öffentliche Abwasserleitung
vom 14.3.2017 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 199 BGB: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen">§§ 199</a>, <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/902.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 902 BGB: Unverjährbarkeit eingetragener Rechte">902 BGB</a>) heute noch möglich?
Nachträgliche Änderung eines Ehegattentestamentes
vom 7.12.2007 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, in unserer Familie und unserem Bekanntenkreis ist ein Jahre zurückliegender Erbfall immer wieder Anlass für heftige Diskussionen. Mit Ihrer Hilfe hoffe ich um mehr Klarheit und Versachlichung der Diskussion. Es gibt folgende Ausgangssituation: „Im September 1973 wurde ein Ehegattentestament erstellt, es sind zwei Kinder (Sohn und Tochter) vorhanden.
Anspruch auf Auto bei Trennung
vom 13.12.2010 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Sie stellt nun Ansprüche auf weitere Nutzung des PKW´s, Aushändigung eines Schlüssels und eine Forderung in Höhe von 4500,-€! ... Meine Frage: Hat sie in irgendeiner Art und Weise Anspruch auf den Wagen, bzw. kann sie noch einen Betrag von mir fordern?
Baurecht/ BGB-Kaufvertrag
vom 2.1.2012 85 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Jetzt ist natürlich die Frage, ob wir auf der Grundlage dieser Erkenntnisse vom Kaufvertrag nach dieser Zeit zurücktreten können, weil Mängel verschwiegen wurde, ob wir evtl. einen gewissen Betrag zurückfordern können nebst Entschädigung bzw. welche Ansprüche können wir jetzt geltend machen?