Klausel zur Kündigungsfrist unwirksam?
vom 22.11.2021
für 25 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem aktuellen Arbeitsvertrag steht folgendes: 1. ... Nach Ablauf der Probezeit ist das Arbeitsverhältnis von beiden Vertragspartnern unter Berücksichtigung der gesetzlichen Kündigungsfristen ordentlich kündbar. Verlängert sich die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber aus gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer.