Auflösung Arbeitsvertrag nach Elternzeit
vom 8.10.2010
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Vor Antritt der Elternzeit bestand ein mehrjähriges Arbeitsverhältnis auf Basis 40 Wochenstunden. Ende Oktober endet meine 3-jährige Elternzeit. ... Es bahnt sich also in Folge die nächste gerichtliche Außeinandersetzung an. 3) Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zum Ende der Elternzeit in "beiderseitigem Einvernehmen" oder Ähnliches.