Inzwischen wurde der vereinbarte Betrag bezahlt, die Grundschuld für die darlehensgebende Bank beantragt - lediglich die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bank steht noch aus. ... Nun muss die Bank im Rang zurücktreten und ich habe Sorge, dass sich dies evtl. auf die Konditionen auswirken könnte. - Die bereits beantragte Eintragung der Grundschuld kann nicht wie geplant im ersten Rang erfolgen, weshalb erneut Kosten beim Notar anfallen. - Durch den verzögerten Prozess verzögert sich der Baubeginn, was für uns weitere Kosten (Zinsen, Doppelbelastung mit MIete, etc.) bedeutet. - Ich habe weiterhin Sorge, dass wir zu einem späteren Zeitpunkt auf Kosten sitzen bleiben, die dadurch entstehen, wenn uns der Netzbetreiber den Boden aufbaggert um an die Leitung (sie liegt in einem Schutzrohr und es sollte eigentlich nicht notwendig sein) zu kommen.