Kündigungsfrist beim Kettenmietvertrag?
vom 10.6.2005
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Die rechte es Mieters und des Vermieters, die Forsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen oder zu verweigern, bleiben unberührt (§§ 556b, 564c BGB) Frage: wie lange ist unsere Kündigungsfrist bzw. wann ist der früheste Auszugstermin?