Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Da der Vertrag schriftlich geschlossen wurde müsste, falls er nun verärgert ist, dass ich ihn " erinnern" mußte meinen Mailohn zu überweisen, eine Kündigung seinerseits doch auch schriftlich erfolgen.