In 2 Ländern unbeschränkt Steuerpflichtig trotz DBA?
vom 14.1.2024
für 69 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Habe dort ebenfalls einen Wohnsitz, aber auch meinen gewöhnlichen aufenthalt, Lebensmittelpunkt, und bin demnach dort ebenfalls unbeschränkt steuerpflichtig. Über das DBA Art. 4 Abs. 2 OECD-MA wird dann die ansässigkeit ermittelt: Wo ist der ständige Wohnsitz? ... Jetzt habe ich aber einen artikel gelesen wo es zu problemen kam : https://blogs.pwc.de/de/steuern-und-recht/article/227337/unbeschraenkte-steuerpflicht-auch-bei-doppelansaessigkeit-moeglich/ Dazu gab es ein urteil FH-Urteil vom 23.