Hallo, ich bin am april 07, in eine whg umgezogen, laut vermieter (mündlich)könnte ich bis mitte juli 07, in dieser whg bleiben, am ende juni bin ich ausgezogen. Mein problemm ist , dass das sozialamt mir die miete für diese whg., nicht erstattet, da ich keinen mietvertrag für diese whg erhalten habe, nur eine mietbescheinigung, und laut aussage des amtes zahlen sie ohne mietvertrag nichts, angeblich wegen den nebenkosten? ... Ich möchte gerne umziehen, aber sie können mir auch keine bewilligung für umzug geben, da die geschichte ohne der letzten whg, keien mietbescheinigung nichts bewilligt wird.So jetzt bin ich auf der strasse , weil ohne neue genehmigung kann ich auch nichts tun, ich werde jetzt vom amt obdachlos geführt,,angebelich haben sie aber das geld für juli den regelsatz freigegebn, die abe rnoch offene miete nicht, da ja der mietvertrag fehlt, der ehemalige vermieter stellt mir nur nochmals eine bescheinigung aus.