Belegung ohne Erlaubnis; Mieter zahlt erhöhte Nebenkosten nicht
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Der Mieter hat ohne den Vermieter zu informieren 2006 den Sohn und später den Lebenspartner mit dessen Sohn in die Wohnung aufgenommen. ... Erst am Anfang 2010 erfährt der Vermieter zufällig von der Belegung der Wohnung und besteht auf der Nachzahlung 2008 (2007 wurde nicht verfolgt und ist verjährt) und einer Erhöhung der NK-Pauschale rückwirkend zum 1.1.2010. ... 2. kann der Vermieter die Miete (ohne NK) ggf. rückwirkend und wie lange wegen der höheren Belegung erhöhen?