Sehr geehrter Fragesteller,
der Vermieter muss sich natürlich das Verschulden der Fensterbaufirma anrechnen lassen und hätte auch eine andere Firma beauftragen müssen. Er kann sich nicht auf den Standpunkt stellen, dass er alles Erforderliche gemacht hätte und die Schuld bei der Firma sieht.
Eine Mietminderung sollte von Ihnen auf jeden Fall für die Zukunft geltend gemacht werden, allerdings dürften die Mängelgründe noch nicht für eine außerordentliche fristlose Kündigung ausreichen, sodass Sie die drei Monate Kündigungsfrist noch abwarten müssten.
Fazit: Unabhängig davon, ob Sie nunmehr aufgrund dieses Umstandes auch gleichzeitig kündigen, sollten Sie dem Vermieter nunmehr mitteilen, dass die nächste Miete in Höhe von 5% gemindert wird, was auch ungefähr dem Mangel angemessen sein dürfte, wenn nicht noch weitere Mängel vorliegen sollten.
Antwort
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