Zum Hintergrund: Das Mietverhältnis begann am 15. 4.2006 und wurde von uns fristgerecht gekündigt zum 31.8.2008, währte dann also 2 Jahre und 4 1/2 Monate Zugrunde liegt ein Formularmietvertrag des Haus-und Grundbesitzervereins München, der unter "sonstige Vereinbarungen" ergänzt wird durch ein uns damals zur Unterschrift vorgelegtes, maschinengeschriebenes "Beiblatt" das hier gleichzeitig zu einem "wesentlichen Bestandteil des Mietvertrages" erklärt wird. ... Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume (2) Der Mieter ist verpflichtet, die Schönheitsreparaturen an Wänden und Decken der Küchen, Bäder und Duschräume im Allgemeinen alle 3 Jahre, der Wohn- und Schlafräume ... im Allgemeinen alle 5 Jahre, der sonstigen Räume im Allgemeinen alle 7 Jahre, jeweils gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses, fachgerecht auszuführen. ... Endet das Mietverhältnis vor Ablauf des Renovierungsturnus und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten.