Kündigung wegen Untermieter
vom 12.2.2018
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Sehr geehrter Rechtsanwalt, wäre eine Kündigung wegen der Untervermietung wirksam, wenn die Leute zum Zeitpunkt der Kündigung bereits ausgezogen waren und zuvor keine Mahnung erging, jedoch vor einem Jahr, wegen anderer - zum Teil auch falscher - Untermieter?