Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Die von Ihnen beschriebenen Zustände muten befremdlich an und berechtigen nach meiner Rechtsauffassung zur fristlosen Kündigung des Heimvertrages.
Ihrem Vater ist die Fortsetzung des Heimvertrages nicht mehr zuzumuten, nachdem mehrmals die Schmerzversorgung nicht sichergestellt worden ist.
Die Kündigungserklärung könnte lauten:
"Ausweislich anliegender notarieller Vollmacht zeige ich an, dass ich meinen Vater, Herrn , vertrete.
Ich kündige den am xxx geschlossenen Heimvertrag fristlos, hilfsweise ordentlich zum 30. November 2009.
Die außerordentliche Kündigung ist allerdings vor dem Hintergrund, dass die Schmerzversorgung meines todkranken Vaters an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen nicht sichergestellt gewesen ist, als wirksam einzustufen.
Sollten Sie die fristlose Kündigung zurückweisen, werde ich mir überlegen müssen, ob ich nicht die in Ihrem Hause bestehende skandalöse Versorgungssituation publik mache.
Hochachtungsvoll"
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.