Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Rechtliche Bewertung der Kündigung
Wirksamkeit der Kündigungserklärung: Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie wird wirksam, sobald sie dem Empfänger zugeht. Ihre Kündigungserklärung vom 03.07.2025 ist FitX nachweislich per E-Mail zugegangen, was durch die Bestätigung des Studios belegt ist. Damit haben Sie Ihren Willen, den Vertrag außerordentlich zu beenden, klar und fristgerecht geäußert.
Bedeutung des Nachweises: Der Nachweis des Umzugs (die Meldebescheinigung) ist keine Voraussetzung für die Wirksamkeit der Kündigungserklärung selbst, sondern dient lediglich dazu, den wichtigen Grund für die außerordentliche Kündigung zu belegen. Der Kündigungsgrund (der Umzug) bestand ja bereits zum Zeitpunkt Ihrer Kündigung. Die verspätete Einreichung des Nachweises heilt FitX nicht in die Lage, den Zeitpunkt der Kündigung einseitig nach hinten zu verschieben. Das Recht zur Kündigung hatten Sie bereits am 03.07.2025.
Rechtsmissbräuchliches Verhalten von FitX: Das Beharren von FitX darauf, den Tag des Nachweiseingangs als Kündigungsdatum anzusehen, ist juristisch kaum haltbar und in der Rechtsprechung bei Streitigkeiten mit Fitnessstudios oft als unzulässig bewertet worden. Die Kündigung wurde erklärt und der Grund dafür lag vor. Die Forderung des Nachweises ist eine vertragliche Nebenpflicht, deren verzögerte Erfüllung nicht die Hauptwirkung (die Kündigung) zunichtemacht.
Zusammenfassend: Die Kündigung ist mit Zugang am 03.07.2025 wirksam geworden. Die Abbuchung weiterer Beiträge nach diesem Zeitpunkt (unter Berücksichtigung eventueller vertraglicher Fristen zur Kündigung zum Monatsende) war daher unrechtmäßig.
2. Ihre Handlungsmöglichkeiten
Ich empfehle Ihnen folgendes Vorgehen, um Ihre Forderung durchzusetzen:
Schriftliche Aufforderung per Einschreiben: Setzen Sie ein formelles Schreiben an FitX auf. Eine E-Mail reicht hier nicht mehr aus, da die Kommunikation schwierig ist. Ein Einschreiben mit Rückschein belegt den Zugang und zeigt, dass Sie die Angelegenheit ernst nehmen.
Inhalt des Schreibens:
Beziehen Sie sich klar auf Ihre Kündigung vom 03.07.2025 und die Bestätigung von FitX.
Stellen Sie unmissverständlich klar, dass die Kündigung zu diesem Datum wirksam ist und der später eingereichte Nachweis daran nichts ändert.
Fordern Sie den zu Unrecht abgebuchten Monatsbeitrag unter Fristsetzung (z. B. 14 Tage) zurück.
Widerrufen Sie vorsorglich das erteilte SEPA-Lastschriftmandat, um weitere unrechtmäßige Abbuchungen zu verhindern.
Rückbuchung über Ihre Bank: Sie können den abgebuchten Betrag auch über Ihre Bank zurückbuchen lassen (Widerspruch gegen die SEPA-Lastschrift). Dies ist in der Regel bis zu acht Wochen nach der Abbuchung möglich. Dies erzeugt oft schneller eine Reaktion beim Unternehmen, kann aber auch zu Mahnungen führen, denen Sie dann widersprechen müssten.
3. Erfolgsaussichten einer anwaltlichen Einschaltung
Die Erfolgsaussichten, Ihre Forderung durchzusetzen, bewerte ich als sehr gut. Der Sachverhalt ist klar und die Rechtslage ist zu Ihren Gunsten.
Allerdings müssen die Kosten in Relation zum Nutzen gesehen werden. Für einen einzelnen Monatsbeitrag (typischerweise 20-30 €) übersteigen die Kosten für ein anwaltliches Schreiben in der Regel den Streitwert. Sollte FitX auf Ihr formelles Schreiben jedoch nicht reagieren, wäre ein gerichtliches Mahnverfahren der nächste kostengünstige Schritt, den Sie auch ohne Anwalt einleiten könnten.
Empfehlung:
Versuchen Sie es zunächst mit einem sehr deutlichen und formellen Schreiben per Einschreiben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
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E-Mail:
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Schwerin,
haben Sie vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort sowie den Hinweis auf die kostengünstigen Vorgehensweisen. Das hat mir sehr geholfen.
Eine Nachfrage habe ich noch: Kann ich in meinem formellen Schreiben neben der Rückforderung des zu Unrecht abgebuchten Mitgliedsbeitrags auch die Kosten für das Einschreiben sowie die für diese Rechtsberatung geltend machen, da ich als juristischer Laie ohne Ihre Aufklärung nicht weiter tätig geworden wäre?
Wenn die Voraussetzungen für die Rückforderung gegeben sind und die Gegenseite zahlt trotz Fristsetzung nicht, tritt Verzug ein, sodass man dann auch Zinsen und die weiteren Kosten geltend machen kann.