Jahressonderzahlung TV-L : Rückforderung nach Kündigung
vom 15.4.2008
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Der letzte Arbeitsvertrag wurde zwischen mir und der Universität geschlossen (vorherige zwischen mir und dem Land, vertreten durch den Rektor der Universität) und lief vom 1.12.2007 bis 30.11.2008 Es gilt: TV-L, TVÜ-Lander sowie Tarifverträge, die diese ergänzen, ändern, ersetzten Die Abrechnung erfolgt durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV) Ich habe am 14. ... Arbeitsvertrag gilt §34 Absatz 1 TV-L) In einem Schreiben vom März 2008 vom LBV wird die im November 2007 gezahlte Jahressonderzahlung zurückgefordert. Ein Anspruch bestünde nur bei einem über den 31.3. hinausgehenden Beschäftigungsverhältnis (Rechtsgrundlage: § 1 Absatz 1 Nr. 3 und Absatz 5 des Tarifvertrags über eine Zuwendung für Angestellte in Verbindung mit § 21 Absatz 2 und 3 TVÜ-L – Texte liegen mir vor).